Schwerpunktschule

Die Grundschule Zornheim hat einen erweiterten Bildungsauftrag für integrativen Unterricht.

Mit dem Ziel alle Kinder zu fördern, werden an der Grundschule Zornheim beeinträchtigte Kinder aufgenommen. So leben und lernen die Kinder in der Gemeinschaft mit all ihren vielfältigen, individuellen Eigenheiten und Fähigkeiten und erleben somit ein selbstverständliches Miteinander. Sie lernen gemeinsam und werden  individuell gefördert.

Um der Förderverpflichtung für alle Kinder, von den Beeinträchtigten bis zum Hochbegabten, nachzukommen, erhalten die Kinder differenzierte Lernangebote basierend auf den geltenden Rahmenplänen und Bildungsstandards.

Das Schwerpunktschulteam plant in regelmäßigen Abständen parallel zum Regelunterricht Praxistage für Kinder mit und ohne Behinderung.

Personelle Ausstattung

Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, Förderlehrerinnen und Förderlehrer, Pädagogische Fachkräfte, und Integrationsfachkräfte arbeiten zusammen. Berufsspezifische Kompetenzen und Arbeitsweisen ermöglichen eine gezielte Förderung.

Arbeiten im Team heißt den Unterricht so zu gestalten, dass alle Kinder profitieren.

Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Förderlehrerinnen und Förderlehrer und Pädagogische Fachkräfte planen gemeinsam und reflektieren den Unterricht. Sie sind mehrere Stunden pro Woche in Doppelbesetzung in der  Klasse. Sie beobachten und reflektieren den Lernprozess aller Kinder. Für Kinder mit  einem sonderpädagogischen Gutachten und Kinder mit Lernschwierigkeiten  erstellen sie Förderpläne, die mit den Eltern in regelmäßigen Abständen abgesprochen werden.

Integrationsfachkräfte begleiten bestimmte Kinder und gehen ihnen in lebenspraktischen Dingen zur Hand, mit dem Erziehungsziel der zunehmenden Selbstständigkeit. Je nach Ausbildung und Bedarf unterstützen sie auch die pädagogische Arbeit.

Je eine zusätzlichen Förderlehrkraft ist fest einer Klassenstufe zugeordnet.

Leitfaden zur Aufnahme von Kindern mit bestehenden oder vermuteten sonderpädagogischem Förderbedarf an einer Schwerpunktschule:

Die Eltern nehmen vor der Schulanmeldung zur Information Kontakt mit der nächsten Schwerpunktschule auf. Die Schulanmeldung erfolgt jedoch an der zuständigen Grundschule. Auch die amtsärztliche Untersuchung findet dort statt.

Die Grundschule   

  • vermerkt den Wunsch der Eltern auf integrative Beschulung
  • vermerkt die vermutete Beeinträchtigung des Kindes
  • veranlasst ein sonderpädagogisches Gutachten
Erstellung des Gutachtens:
  • die zuständige Förderschule meldet sich bei den Eltern und im Kindergarten und vereinbart Testtermine
  • Testdurchführung und Gespräche erfolgen durch eine Förderlehrerin der zuständigen Förderschule
  • Eröffnung des Gutachtens erfolgt durch die Förderschule mit Anhörung der Eltern

Die Entscheidung über den Förderort trifft die ADD (nicht die gewünschte Schwerpunktschule). Die Eltern haben einen definierten Rechtsanspruch auf integrativen Unterricht, dem Elternwunsch wird Rechnung getragen.

Erfahrungsgemäß erfolgt die Zuweisung durch die ADD vor den Sommerferien, unter Umständen erst in den Sommerferien. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis.

Anträge auf Integrationshilfe finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Um die Schülerbeförderung zu beantragen, wenden Sie sich bitte ebenfalls online an die Kreisverwaltung in Ingelheim.

Häufig gestellte Fragen:

Die Kinder mit Fördergutachten werden an Schwerpunktschulen nach dem Lehrplan der entsprechenden Förderschule unterrichtet. Sie sollen gefördert, aber nicht überfordert werden. Es ist durchaus üblich, dass in einer Klasse nach unterschiedlichen Lehrplänen gearbeitet wird. Sofern ein Kind in einem Fach oder in bestimmten Fächern die Anforderungen der Grundschule erfüllt, kann es in diesem Bereich, in diesen Bereichen gemäß den Grundschulzielsetzungen unterrichtet werden.

Für Kinder mit Gutachten nach den Förderschwerpunkten  „Ganzheitliche Entwicklung“ und „Lernen“ gilt:

Sie bekommen die Zeugnisform, die nach der entsprechenden Förderschulordnung vorgesehen ist, also eine Verbalbeurteilung in den Klassen  1 bis 4. Erreicht das Kind in einzelnen Lernbereichen die Anforderungen der Grundschule, wird ihm dies im Zeugnis bestätigt, es erhält im entsprechenden Fach dann auch eine Note.

Die Integrationskinder  erhalten in der Regel ein Abgangszeugnis.   

Entwickelt sich ein Kind so, dass es voraussichtlich den Grundschulabschluss erreicht, bekommt es ein Grundschul-Abschlusszeugnis, somit wird das Fördergutachten hinfällig.

Die integrative Beschulung läuft in der Sekundarstufe weiter. Wünschen Eltern einen Wechsel des Förderortes in die Förderschule, muss dies gesondert über die Schulbehörde beantragt werden.

Aufnehmende Schwerpunktschulen in unserem Einzugsgebiet sind derzeit die IGS Nieder-Olm, die IGS in Oppenheim und die Realschule plus in Wörrstadt. Jährlich im Dezember bzw. Januar finden Kontaktgespräche mit diesen Schulen statt, um die Aufnahme zu besprechen.