Toleranzregeln:
Nulltoleranzregeln:
Umgang mit Regelverstößen
Grundsätzlich sind wir bemüht Regelverstöße im Rahmen der Mediation (Streitschlichtung) mit den Kindern in der Schule zu klären und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Findet eine ausführliche Mediation statt, weist die Schulmediatorin die Kinder ausdrücklich auf ihre Schweigepflicht bezüglich der Inhalte des Gesprächs und der vereinbarten Lösungen hin. Den Kindern ist allerdings freigestellt, über die Gesprächsinhalte der Streitschlichtung mit anderen zu sprechen.
Kommt es zu Sachbeschädigungen oder gar körperlichen Übergriffen, über die wir die Eltern informieren möchten, kann keine Streitschlichtung mit Schweigepflicht stattfinden, sondern wir müssen dann auf ein Gespräch mit den beteiligten Kindern zur Konfliktklärung zurückgreifen.
Die Streitschlichtungen werden von ausgebildeten Streithelfern (Schülerinnen und Schüler), von Kolleginnen und Kollegen und in besonders schwierigen Fällen auch von ausgebildeten Schulmediatorinnen durchgeführt.