Haus- und Hofordnung

der Grundschule Zornheim

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens. Jeder in unserer Schule sorgt dafür, dass sich alle wohl fühlen. Jeder soll hier in angenehmer Atmosphäre lernen und spielen können und Freundschaften pflegen. Bei so vielen Kindern und Erwachsenen müssen sich alle an bestimmte Regeln halten:

1. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende

1.1 Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt um 7.35 Uhr im Schulgebäude und endet mit dem Unterrichtsschluss bzw. für die Buskinder mit der Busabfahrt.

1.2 Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr und endet in der Regel im 1./2. Schuljahr um 11.45 Uhr und im /4. Schuljahr um 12.50 Uhr. Am Freitag hat das 2. Schuljahr eine 5. Stunde, die dann um 12.50 Uhr endet.
Krankmeldungen oder sonstige Gründe des Fernbleibens sind bis spätestens 7.35 Uhr auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen

2. Allgemeine Regeln

2.1  Die Kinder sollen frühestens 15 Minuten vor Schulbeginn, spätestens um 7.50 Uhr im Klassensaal sein. Sie gehen sofort in ihren Klassensaal und halten sich bei der Ankunft nicht auf dem Schulhof auf.

2.2 Eltern begleiten ihr Kind in der Regel nur bis zum Schultor, dort holen sie es ggf. wieder ab.

2.3 Die Anweisungen der Aufsicht sind für alle Schüler und Schülerinnen verbindlich. Insbesondere das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet.

2.4 Fahrräder und Roller dürfen nur in den Ständern auf dem Schulhof abgestellt werden. Für die Verkehrssicherheit der Räder haben die Erziehungsberechtigten zu sorgen. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen an abgestellten Fahrrädern und Rollern oder für Diebstahl.

2.5 Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind unbedingt sauber zu verlassen.

2.6 Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben, liegengebliebene Kleidungsstücke u.a. werden in der Fundkiste im Flur gesammelt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden vor den Sommerferien der Kleidersammlung zugeführt.

2.7 Buskinder warten auf dem Schulgelände am Schulhoftor auf die Aufsicht. Sie verhalten sich umsichtig. Den Anweisungen der Zubringeraufsicht und der Busfahrer sind unbedingt Folge zu leisten.

2.8 Alle Sachschäden und insbesondere Verletzungen sind sofort der Aufsicht zu melden. Für Schäden, die durch schuldhaftes Verhalten eines Kindes verursacht werden, werden die Erziehungsberechtigten zur Schadensbegleichung herangezogen

3. Verhalten im Haus und auf dem Hof

3.1 Im Klassensaal und auf dem Schulgelände achten alle auf Sauberkeit und Ordnung. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter.

3.2 Meinungsverschiedenheiten dürfen nicht in Streit ausarten. Gewalt ist keine Lösung. Jeder bemüht sich um angemessene Ausdrucksweise (keine Schimpfwörter, keine Kraftausdrücke). Streitschlichter, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer helfen Auseinandersetzungen friedlich zu schlichten.

3.3 Im Treppenhaus, vor dem Eingang und auf den Gängen benehmen sich alle Schülerinnen und Schüler besonders diszipliniert, um Gefahren und Schäden für sich und andere zu vermeiden. Alle Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause mahnen Kinder zu besonnenem Verhalten, um die Ruhe im Foyer zu gewährleisten.

3.4 Das Mitbringen von Gegenständen, die Mitschüler und Mitschülerinnen verletzen oder die Ordnung der Schule erheblich stören könnten, ist verboten. Hierzu zählen Handys, Feuerzeuge, Messer, elektronische Geräte u. ä. Diese werden von den Lehrkräften eingezogen und nur an Erziehungsberechtigte wieder ausgehändigt.

3.5 Alle Kinder achten darauf, dass die Räume und ihre Einrichtung schonend behandelt werden. Vor allem in „fremden“ Räumen sollen sich die „Gäste“ rücksichtsvoll verhalten und die Ordnung nicht stören. Nach dem Unterricht werden die Stühle von den Tischen weggezogen und die Plätze grob gereinigt.

3.6 Für die Schülergarderobe sind in den Gängen Kleiderhaken vorgesehen. Geld und sonstige Wertgegenstände dürfen dort nicht aufbewahrt werden.

3.7 Vor dem Betreten der Klassenräume ziehen die Kinder Hausschuhe an.

3.8Der Klassensaal darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden.

4. Pausenordnung

4.1 Die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden dienen der Erholung von Kindern und Lehrern. Für Probleme in den Pausen ist vorrangig die Aufsicht zuständig. Verletzte Kinder dürfen jederzeit in Begleitung eines Helfers vor das Lehrerzimmer oder Sekretariat kommen, um sich behandeln zu lassen.

4.2 Die erste Pause ist eine aktive Pause auf dem Schulhof. Bei schönem Wetter ist das Spielgelände auf die Wiese ausgedehnt. Bei nassem Wetter wird mit einer roten Ampel angezeigt, dass die Wiese gesperrt ist, d.h. alle Kinder bleiben auf dem vorderen Schulhof, wie generell in der 2. Pause. In den Pausen führen neben Lehrkräften auch junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im FSJ und Integrationshelferinnen und Integrationshelfer mit Aufsicht. Ihre Anweisungen gelten genauso, wie die der Lehrkräfte.

4.3 In den großen Pausen verlassen alle Kinder das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf. Bei Regen bleiben alle Kinder in den Sälen. Die Lehrkraft der vorangegangenen Stunde bleibt als Aufsicht. Die Schulklingel sowie die vereinbarten Zeichen der Lehrkräfte zum Ende der Pausen sind zu beachten. Nach den Pausen sind Störungen im Haus zu vermeiden.

4.4 Aus Sicherheitsgründen sind das Ballspielen mit harten Bällen, das Werfen mit Schneebällen und Steinen sowie das Kämpfen mit Stöcken auf dem Schulhof verboten.

4.5 Das Spielen mit Softbällen ist bei Nässe verboten.

Umsichtiges Verhalten und gegenseitige Achtung sorgen für ein friedliches Zusammenleben und für einen geordneten Unterricht. Diese Hausordnung dient dem Schutz und der Sicherheit aller und soll ein harmonisches Miteinander und gute Lernbedingungen gewährleisten. Auch die Eltern werden gebeten, ihre Kinder zur Einhaltung dieser Hausordnung anzuleiten.

Geltung

Die Haus- und Hofordnung gilt ab dem 01.08.2017 für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Besucher der Grundschule Zornheim im Einvernehmen mit dem Schulausschuss (§38 Abs. 2 des Schulgesetzes).

Zornheim, den 29.05.2017